Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Fahrzeugen
gemäß DGUV V 70 (ehemals BGV D29) und DGUV G 314-003 (ehemals BGG 916)
Fit für die UVV-Prüfung als Pkw-Sachkundiger – dank Ausbildung an der LTS-Akademie
Damit der betriebssichere Zustand des gesamten Fuhrparks eines Betriebes jederzeit gewährleistet werden kann, müssen sämtliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Möchten Sie diese in Zukunft in Ihrem Unternehmen selbst durchführen, anstatt eine externe befähigte Person für Fahrzeuge zu bestellen, sind Sie bei der LTS-Akademie an der richtigen Adresse. In unserer Ausbildung lernen Sie, wie Sie als Pkw-Sachkundiger betriebliche Fahrzeuge gemäß der DGUV fachgerecht prüfen. Informieren Sie sich hier und melden Sie sich direkt online für den nächsten Lehrgang an.
Fahrzeuge, die in einem Betrieb eingesetzt werden, zählen ebenso zu Arbeitsmitteln wie anderweitige Maschinen und Geräte. Damit während der Arbeit an und mit Dienstfahrzeugen keine Gefährdung der Mitarbeiter zu befürchten ist, muss dementsprechend auch der verkehrs- und arbeitssichere Zustand von Pkw und Co. zu jeder Zeit sichergestellt sein. Grundsätzlich ist das Fahrzeug jeweils vor Fahrtantritt durch das Personal auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Insbesondere folgende Teile sollten dabei hinsichtlich Vollständigkeit und Funktion getestet werden:
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Bremsen
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Motor und Antrieb
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lichttechnische Einrichtungen
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Räder
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Lenkanlage
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Zubehör.
Etwaige Defekte sind dem Verantwortlichen, z. B. dem Fuhrparkmanager, zu melden, das Fahrzeug ist im Falle einer möglichen Gefahr für die Arbeitssicherheit außer Betrieb zu nehmen.
Zusätzlich zum Check im Regelbetrieb ist gemäß § 57 der DGUV Vorschrift 70 mindestens einmal pro Jahr eine UVV-Prüfung durch eine befähigte Person für Fahrzeuge erforderlich. Diese können Sie entweder extern beauftragen, z. B. über die LTS-Akademie, oder Sie lassen sie durch Ihren Betrieb selbst durchführen. So sparen Sie Kosten und wertvolle Zeit. Unsere geschulten, zertifizierten Trainer bilden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter gerne zum Fachkundigen aus.
Werden Sie befähigte Person für
Fahrzeuge aller Art
Die UVV-Prüfung am Fuhrpark ist ausschließlich durch eine befähigte Person für Fahrzeuge vorzunehmen. Dabei handelt es sich nach § 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) um "eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt."
Als Experte für Arbeitssicherheit mit Fokus auf die qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Personal bieten wir Ihnen an unserer Akademie die Möglichkeit, Sachkundiger für Pkw und andere betrieblich eingesetzte Fahrzeuge sowie für Arbeitsmittel aller Art zu werden. Ob für Stapler, Lastaufnahmemittel oder Krane – bei uns finden Sie garantiert das richtige Seminar. Selbstverständlich erfüllen sämtliche Lehrgänge europaweit vorgegebene Normen und sind offiziell anerkannt.
Unsere Leistungen:
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Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft
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Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.
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Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.
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Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften
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Verständliche Lehrunterlagen
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Prüfer-Starterpaket:
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Prüfstempel mit Prüfnummer
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Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)
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USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit
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Ordner mit allen Vorschriften
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20 Plaketten-Grundträger
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40 Prüfmarken (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer)
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Jährliche UVV-Prüfung als Pkw-Sachkundiger selbst ausführen
Um die UVV-Prüfung fachmännisch nach dem neuesten Stand der Technik umzusetzen und zu dokumentieren, benötigt ein Pkw-Sachkundiger umfassende Kenntnisse in Fahrzeugtechnik, Gesetzen und aktuellen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sowie im Erkennen von Gefahrenquellen. Im Lehrgang an der LTS-Akademie vermitteln wir Ihnen das praktische Know-how und das theoretische Wissen, das Sie gemäß "Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 Zur Prüfung befähigte Person" dazu qualifiziert, hinsichtlich der Prüfaufgaben …
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Abweichungen des Istzustandes vom Sollzustand zu erkennen, bewerten und zu dokumentieren
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Gefährdungsbeurteilungen festzulegen
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Art und Umfang der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten erforderlichen Prüfungen zu kennen
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die Eignung der vorgesehenen Prüfverfahren für die Prüfaufgabe zu beurteilen
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entsprechende Prüfverfahren sicher anzuwenden.
Haben Sie unseren Lehrgang erfolgreich absolviert, sind Sie nach den Regelungen der Berufsgenossenschaft offiziell dazu berechtigt, die UVV-Prüfung für Fahrzeuge selbst durchzuführen.
Voraussetzungen:
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Abgeschlossene Berufsausbildung im KFZ-Bereich (z.B. Kfz-Mechaniker/-in, Kfz-Mechatroniker/-in oder Landmaschinen-Mechatroniker/-in) oder vergleichbare Qualifikation (z.B. Studium)
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Berufserfahrung
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Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Fahrzeuges
Termine und Lehrgangsorte:
Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als LiveOnline Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier.
Der Begriff "Fahrzeuge" nach DGUV V 70 umfasst unter anderem:
• Personenkraftwagen
• Lastkraftwagen
• Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-/ Umsetzfahrzeuge
• Kraftomnibusse
• Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen,
• Zugmaschinen
• einspurige Kraftfahrzeuge, z. B. Krafträder
und
• deren Anhängefahrzeuge
„Fahrzeuge im Sinne der DGUV V 70 sind maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge“.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge, z. B. Traktoren, fallen nicht unter diese Vorschrift, müssen aber nach der gesetzlichen Grundlage (BetrSichV § 14) ebenso von einer befähigten Person regelmäßig geprüft werden.
Da die Vorgaben der Prüfung denen der Fahrzeuge nach DGUV V 70 entsprechen, empfehlen wir hierfür ebenfalls das Modul Fahrzeuge zu absolvieren.
Die nachfolgend aufgelisteten Arbeitsmittel gehören nicht zu den Fahrzeugen.
Für die UVV-Prüfung dieser Arbeitsmittel muss ein separater Lehrgang besucht werden bzw. ein weiteres Modul gebucht werden.
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UVV-Prüfer für Lade- oder Abschleppkrane an Fahrzeugen -> DGUV G 309-001 & DGUV V 52
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Kippeinrichtungen (Kipper) oder Winden an Fahrzeugen -> DGUV V 54
Warum sind bei uns bis zu 3 Module (Prüfereignungen) pro Lehrgangstag möglich?
Als Vorbereitung auf den Lehrgangstag absolvieren unsere Teilnehmer vorab für jedes gebuchte Arbeitsmittel ein E-Learning-Modul, das die Grundlagen der Sachkunde beinhaltet und schon einmal in die jeweiligen Vorschriften einführt. Hierdurch sind die Teilnehmer optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können somit die Zeit am Präsenztag effektiv für die intensive Auseinandersetzung mit bis zu drei Arbeitsmitteln nutzen.
Unser Angebot, welches Sie auch direkt zur Anmeldung nutzen können, können Sie sich hier herunterladen:
Welche Arbeitsmittel müssen nach der DGUV V 70 geprüft werden?
Die LTS-Akademie ist Ihr versierter Ansprechpartner rund um Arbeitsschutz und -sicherheit und bundesweit für Sie da. In unseren Inhouse-Lehrgängen bilden wir Sie oder Ihre Mitarbeiter zu qualifizierten Sachkundigen für verschiedenste Bereiche aus, z. B. als befähigte Person für Flurförderzeuge, Ausbilder für Ladungssicherung oder für Teleskopstapler.
Haben Sie Fragen zu unserem Ausbildungsangebot oder wünschen Sie eine persönliche Beratung, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 02378-8694410 oder über unser Online-Kontaktformular. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.