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Befähigte Person
zur UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster


gemäß technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7, ASR A1.6  und DGUV Information 208–022

UVV Prüfer Tore und Türen
Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Tor

Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Da für die ordnungsgemäße UVV-Prüfung von Toren, Brandschutztüren, Fenstern und Türen spezielles Fachwissen erforderlich ist, darf diese ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Nach § 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung gilt eine Person dann als befähigt, wenn sie "durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt".

Als Experte in Sachen Arbeitsschutz und -sicherheit ist die LTS-Akademie Ihr bundesweiter fachkundiger Ansprechpartner für die Ausbildung zur befähigten Person für kraftbetätigte Tore und Türen. Darüber hinaus können Sie sich bei uns auch zum Sachkundigen für unzählige weitere Arbeitsmittel ausbilden lassen, z. B. als befähigte Person für die Prüfung von Hydraulik, Hubarbeitsbühnen oder Arbeits- und Schutzgerüsten. Werfen Sie gerne einen Blick in unser Portfolio.

Die regelmäßige UVV-Prüfung aller kraftbetätigter Tore, Türen, Fenster sowie von Brandschutztüren in einem Betrieb ist nicht nur für die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher unerlässlich, sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie das Prüfen in Ihrem Unternehmen künftig gerne selbst übernehmen, anstatt eine externe befähigte Person damit zu beauftragen, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie. Hier vermitteln wir Ihnen die theoretischen Fachkenntnisse und das praktische Know-how, mit dem Sie betrieblich eingesetzte kraftbetätigte Türen, Tore und Co. fachgerecht gemäß der DGUV prüfen. Erfahren Sie nachfolgend mehr über den Lehrgang und melden Sie sich bequem online an.

Warum muss die UVV-Prüfung kraftbetriebener Tore und Türen durchgeführt werden

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Geschäftsführung und Vorstand in ihren Räumlichkeiten für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und sämtlicher Besucher verantwortlich. Sie haben dementsprechend auch dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich sichere Türen, Tore und Fenster im Einsatz sind, um Unfälle durch nicht ordnungsgemäßes Öffnen und Schließen zu vermeiden. Damit sie als sicher eingestuft werden können, ist die regelmäßige UVV-Prüfung durch fachlich qualifiziertes Personal, eine befähigte Person ach TRBS 1203, notwendig – und gesetzlich verpflichtend. Die Prüfpflicht kraftbetriebener Tore, Türen, Fenster und insbesondere auch von Brandschutztüren ergibt sich konkret aus BetrSichV § 3 Abs. 3, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 Türen und Tore und ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände.

Kraftbetätigt bedeutet, dass die für das Öffnen und Schließen der Flügel notwendige Energie vollständig oder zumindest teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird. Beispiele für solche Tore und Türen sind unter anderem:

  • Sektionaltore

  • Rolltore

  • Schwingtore

  • Schiebetore und -türen

  • Falttore und -türen

  • Drehflügeltore und -türen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.

  • Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.

  • Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften

  • Verständliche Lehrunterlagen

  • Prüfer-Starterpaket:

    • Prüfstempel mit Prüfnummer

    • Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)

    • USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit

    • Ordner mit allen Vorschriften

    • 20 Grundträger für UVV-Plaketten

    • 40 UVV Plaketten (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer) 

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, ArbschG)

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Befähigten Personen

       (BetrSichV §2; ArbschG §7; TRBS 1203, BetrSichV Anhang 2, 3.2)

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Vorschriften und Regeln verstehen lernen

  • Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen bei der "Altmaschinen"-Regelung

  • Arten, Aufbau und Werkstoffe der Arbeitsmittel

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln / Ablegereife

  • Lagerung von Arbeitsmitteln

  • Durchführung von UVV-Prüfungen anhand praktischer Beispiele

  • Inhalte der Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüfprotokolle für Tore

  • Abschlussprüfung in Theorie

Voraussetzungen:

Um als Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigter Tore eingesetzt werden zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, die entsprechenden Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).

​Termine und Lehrgangsorte:

Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als Live-Online Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier:

UVV-Prüfer werden
 

Starten Sie hier Ihre Ausbildung zur befähigten Person für kraftbetätigte Türen und Tore

Möchten auch Sie befähigte Person für kraftbetätigte Türen und Tore, Fenster sowie Brandschutztüren werden oder Ihre Mitarbeiter entsprechend ausbilden? Dann melden Sie sich am besten direkt bei unserem nächsten Seminar an und führen Sie nächste anstehende UVV-Prüfung einfach selbst durch!

Für die Teilnahme übermitteln Sie uns bitte das Online-Anmeldeformular inklusive des ausgefüllten Lehrgangsangebots. Wir lassen Ihnen im Anschluss dann die Teilnahmebestätigung mit Ihren Zugangsdaten für das E-Learning auf unserer Lernplattform zukommen und schon können Sie mit der Vorbereitung für den Präsenztag bzw. das Live-Online-Seminar loslegen.

Wünschen Sie vorab eine persönliche Beratung rund um das Seminar zur befähigten Person für die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen, Fenster und Brandschutztüren oder haben Sie noch Fragen allgemeiner Natur? Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02378-8694410 oder bequem online über unser Kontaktformular. Unsere kompetenten Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie!

Warum sind bei uns bis zu 3 Module (Prüfereignungen) pro Lehrgangstag möglich?

Als Vorbereitung auf den Lehrgangstag absolvieren unsere Teilnehmer vorab für jedes gebuchte Arbeitsmittel ein E-Learning-Modul, das die Grundlagen der Sachkunde beinhaltet und schon einmal in die jeweiligen Vorschriften einführt. Hierdurch sind die Teilnehmer optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können somit die Zeit am Präsenztag effektiv für die intensive Auseinandersetzung mit bis zu drei Arbeitsmitteln nutzen.

Unser Angebot, welches Sie auch direkt zur Anmeldung nutzen können, können Sie sich hier herunterladen:

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