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Befähigte Person
zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

gemäß DGUV V 54, DGUV G 309-007

UVV Prüfung Winden

Befähigte Person für die Prüfung von Winden, Zug- und Hubgeräten werden

Ob zum Heben, Senken, Ziehen und Drücken von Lasten, zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen: Kommen Winden, Hub- und/oder Zuggeräte in Ihrem Betrieb zum Einsatz, müssen diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 54 entsprechend den ermittelten Fristen durch eine befähigte Person überprüft werden. Diese können Sie entweder extern heranziehen – oder Sie lassen die Prüfung intern durchführen und sparen auf diese Weise Zeit sowie Geld. Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter in unserem Lehrgang fachgerecht nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Befähigten Person für Zuggeräte, Winden sowie Hubgeräte aus und bereiten sie optimal auf ihre neuen Aufgaben als Prüfer vor.

Was sind Winden, Hub- und Zuggeräte?

Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind
Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen
1. Seile durch Trommeln, Triebscheiben, Spillen, Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden,

2. Ketten durch Kettensterne, Kettennüsse, Kettenräder, oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder

3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke bewegt werden.

Hierzu zählen z.B. folgende Geräte:

  • Trommelwinden

  • Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge)

  • Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel

  • Ankerwinden, Verholwinden, Bootswinden (Davitswinden), Mastwinden, Schleppwinden auf Wasserfahrzeugen

  • Wagenheber oder Maschinenheber

  • pneumatische und hydraulische Kolbengeräte

  • Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen, Hubeinrichtungen an Fahrzeuganbaugeräten *

* Quelle: DGUV Vorschrift 54

UVV Anschlagmittel Ketten

Als Befähigte Person können Sie
Winden, Hub- und Zuggeräte dank dieser Inhalte und Leistungen umfassend prüfen

  • Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, ArbschG)

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Befähigten Personen

    • Betriebssicherheitsverordnung

    • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen

    • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

  • Haftungsfragen im Schadensfall

  • Vorschriften und Regeln verstehen lernen

  • Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung

  • CE-Bestimmungen bei der "Altmaschinen"-Regelung

  • Arten, Aufbau und Werkstoffe der Arbeitsmittel

  • DGUV V 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte

  • DGUV G 309-007 – Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte

  • Physikalische Grundbegriffe

  • Erkennen von Mängeln / Ablegereife

  • Lagerung von Arbeitsmitteln

  • Durchführung von UVV-Prüfungen anhand praktischer Beispiele

  • Inhalte der Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung

  • Dokumentation von Prüfungen

  • Tipps zum Anpassen und Erstellen individueller Prüflisten

  • Abschlussprüfung in Theorie

Mit unserem Blended-Learning-Konzept absolvieren Sie bis zu drei Prüfereignungen pro Lehrgangstag

Vor dem Lehrgangstag – ob als Live-Online Seminar oder Präsenzveranstaltung spielt dabei keine Rolle – nimmt jeder, der Befähigte Person für Winden, Zug- und Hubgeräte werden möchte, an unserem E-Learning teil. Hier vermitteln wir vorab die Grundlagen des Sachgebiets und führen Sie an die Vorschriften heran, die unter anderem für die Hubgeräte-Prüfung beachtet werden müssen. Durch dieses flexible Blended-Learning-Konzept sind Sie optimal auf den Lehrgangstag vorbereitet und können die Zeit dort effektiv nutzen, um einerseits die Thematik zu verinnerlichen und andererseits, um sich zusätzlich in zwei weiteren Arbeitsmitteln, z.B. für die Prüfung von Kranen, zur befähigten Person ausbilden zu lassen.

Profitieren Sie von folgenden Leistungen der LTS-Akademie:

  • Anerkannte Ausbildung seitens der Berufsgenossenschaft

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs bestätigt.

  • Durch unser vorgeschaltetes E-Learning-Modul sind bis zu 3 Prüfereignungen pro Lehrgangstag möglich.

  • Newsletterservice bei Änderungen der Gesetze oder Vorschriften

  • Verständliche Lehrunterlagen

  • Prüfer-Starterpaket:

    • Prüfstempel mit Prüfnummer

    • Prüfausweis inkl. eigener Prüfernummer (optional mit Passfoto & Firmenlogo)

    • USB-Medium "Lanyard mit Ausweishülle zum Umhängen" mit allen Dokumenten, Checklisten und Vorschriften für Ihre Prüftätigkeit

    • Ordner mit allen Vorschriften

    • 20 Plaketten-Grundträger

    • 40 Prüfmarken (mit Freifeld zum Eintragen der Prüfernummer) 

Voraussetzungen:

Um als Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder andere technische Qualifikation, die es dem Teilnehmer ermöglicht, die entsprechenden Arbeitsmittel prüfen und einschätzen zu können, sowie nachweisbarer Umgang mit dem Arbeitsmittel in der Praxis (TRBS1203).

​Termine und Lehrgangsorte:

Unsere UVV Prüfer Lehrgänge finden sowohl als Präsenz- als auch als Live-Online Lehrgänge statt. Informationen zu den nächsten Terminen und das jeweilige Anmeldeformular finden Sie hier.

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Mehr als nur die Hubgeräte-Prüfung – entdecken Sie auch unsere weiteren UVV-Prüfer-Lehrgänge​

Neben dem Seminar zur Befähigten Person für Hubgeräte können Sie an der LTS-Akademie auch viele weitere Lehrgänge zum UVV-Prüfer für verschiedene Arbeitsmittel absolvieren, beispielsweise zur Befähigten Person für Verladerampen oder zur Befähigten Person für Hubarbeitsbühnen, um nur zwei Möglichkeiten zu nennen. Werfen Sie am besten selbst einmal einen Blick in unser umfassendes Ausbildungsangebot und wählen Sie dann diejenigen Arbeitsmittel für Ihren Lehrgang aus, die in Ihrem Betrieb genutzt werden und für die Sie sich spezialisieren möchten. Haben Sie vorab Fragen zu unseren Seminaren oder Schulungsinhalten, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite.​

Sie haben bereits einen unserer UVV-Prüfer Lehrgänge besucht? Dann finden Sie hier die Termine zu unseren Erweiterungslehrgängen:

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