Jährliche Sicherheits -unterweisung
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
Durch unsere Schulungen lernen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten
Einmal im Jahr ist die Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben. Bei der LTS werden moderne Mittel verwendet, damit Sie die Unterweisung in Ihrem Betrieb durchführen können.
Durch unsere Schulungen lernen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten
Ihr kompetenter Partner für die jährliche Sicherheitsunterweisung - LTS Akademie
In der LTS-Akademie wird Sicherheit großgeschrieben. Als Experte für professionellen Arbeitsschutz bieten wir unseren Kunden bundesweit eine umfassende Betreuung in allen sicherheitstechnischen Belangen von A bis Z. Bei uns können Sie nicht nur externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, wir übernehmen selbstverständlich auch die notwendige jährliche Sicherheitsunterweisung vor Ort in Ihrem Unternehmen sowie als E-Learning über unsere Plattform www.deine-bedienerschulung.de.
Egal, ob als Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen (UVV-Prüfer), Ausbilder für Arbeitsmittel, Sicherheitsbeauftragter oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) – an unserer Akademie ist garantiert die richtige Aus- oder Weiterbildung dabei. Mithilfe unserer fachlich versierten Schulungsleiter werden die Teilnehmenden in den qualifizierten Lehrgängen optimal auf ihren Einsatz im Betrieb vorbereitet.
Sie haben weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen rund um Arbeitsschutz und -sicherheit oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Sie erreichen uns bequem online über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02378-8694410. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die jährliche Sicherheitsunterweisung - im Arbeitsschutz unverzichtbar
Um Ihre Mitarbeiter vor berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen zu schützen, sind Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen nicht nur unerlässlich – sie sind im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine wichtige Komponente bildet dabei die jährliche Sicherheitsunterweisung. Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung rund um den Arbeitsschutz übernehmen wir selbstverständlich auch die Unterweisung in Ihrem Unternehmen. Besuchen Sie uns doch hierzu auch auf https://www.deine-bedienerschulung.de, um mehr über unser modernes, innovatives und interaktives E-Learning zu erfahren.
Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist es wichtig, dass alle Beteiligten in einem Unternehmen mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz kennen und vorbeugend agieren sowie entsprechende Schutzmaßnahmen anwenden können. Dies ist mit sicherheitstechnischen Unterweisungen realisierbar, für deren ordnungsgemäßen Ablauf der Unternehmer respektive Geschäftsführer Sorge zu tragen hat. Nach schriftlicher Absprache können auch einzelne Mitarbeiter mit der Sicherheitsunterweisung beauftragt werden oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) zur Durchführung bestellt werden. Diesen Service bieten wir bei der LTS-Akademie übrigens auch an. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch!
Wann muss das Personal unterwiesen werden?
Damit die Sicherheit der Mitarbeiter dauerhaft gewährleistet werden kann, hat eine Unterweisung zu erfolgen:
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bei der Einstellung vor Arbeitsantritt (Erstunterweisung)
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bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
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bei Änderungen am Arbeitsplatz
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bei Erkennen einer unsicheren, möglicherweise gefährlichen Situation
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nach einem (Beinahe-)Unfall
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wiederkehrend mindestens einmal pro Jahr (jährliche Sicherheitsunterweisung).
Die jährliche Unterweisung ist vom Gesetzgeber unter anderem in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze und Prävention" (§4) festgelegt und muss dokumentiert werden.
Bestens informiert über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz
Anhand von sicherheitstechnischen Unterweisungen sollen die Beschäftigten in einem Betrieb dazu befähigt werden, Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen selbstständig zu erkennen und gemäß der vorgesehenen Schutzmaßnahmen entsprechend zu reagieren. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Beteiligten über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz umfassend informiert und zu sicherheitsgerechtem Verhalten bereit sind. Die Grundlage dazu wird in der Erstunterweisung geschaffen, über die jährliche Sicherheitsunterweisung wird die Thematik wiederholt.
In diesem Rahmen werden zunächst allgemeine, grundlegende Inhalte thematisiert, die jedes Unternehmen betreffen, z. B. lebensrettende Sofortmaßnahmen, Infektionsschutz oder ergonomisches Arbeiten. Des Weiteren wird die jährliche Unterweisung selbstverständlich noch um betriebs- und branchenspezifische Themen ergänzt, je nachdem, welche Punkte für Ihren Betrieb besonders relevant sind.
Dazu zählen insbesondere Sicherheitsmaßnahmen, die unmittelbar die auszuübende Tätigkeit betreffen, zum Beispiel:
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Umgang mit Maschinen, Anlagen, Geräten, Fahrzeugen (z. B. Gabelstapler oder Kran)
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Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. radioaktive Substanzen)
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Umgang mit elektrischen Geräten (kein Ersatz für die EuP-Schulung)
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Umgang mit Biostoffen
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Heben und Tragen
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Transportarbeiten.
Diese Auflistung stellt natürlich nur einen kleinen Ausschnitt an möglichen Unterweisungsinhalten dar und kann daher nicht verbindlich gelten. Werfen Sie am besten einen Blick in die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens, um herauszufinden, welche Themen für Sie tatsächlich von Bedeutung sind.